Sportschützen Altenhof

Offizelle Homepage der Sportschützen Altenhof e.V.

Besonderheiten

Nationale Besonderheiten

Deutschland

In Deutschland wird der offizielle Schießsport streng
abgegrenzt vom Verteidigungsschießen und dem militärischen
Schießen, und hat mit „wehrsportlicher Ertüchtigung“
überhaupt nichts gemein. In anderen Ländern, z. B. in
den USA, sieht das, historisch bedingt, anders aus. In Deutschland
ist das Mindestalter für die Ausübung des Schießsportes
mit Luftdruckwaffen 12 Jahre, mit kleinkalibrigen Waffen 14 Jahre und
großkalibrigen Waffen 16 Jahre. Unter bestimmten Auflagen
bezüglich der physischen und psychischen Entwicklung der
Jugendlichen, können Ausnahmen beantragt werden. In allen Fällen
ist eine Einverständniserklärung der
Personensorgeberechtigten erforderlich.

Das deutsche Waffenrecht, welches durch das „Gesetz zur
Neuregelung des Waffenrechts“ (WaffRNezRegG) zum 1. April
2003 grundlegend geändert wurde, regelt ebenfalls die besondere
Qualifizierung der Aufsichtspersonen für das Training mit
Jugendlichen. Beim Bogenschießen gibt es keine
Alterseinschränkung.

Schweiz

Aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht in der Schweiz und der
Tatsache, dass die dieser Pflicht nachkommenden Männer (sowie
die freiwillig Militärdienst leistenden Frauen), ihre
persönliche Waffe (Sturmgewehr oder Ordonnanzpistole) bei sich
zu Hause aufbewahren und diese nach Ende der aktiven Wehrpflicht
unter gewissen Voraussetzungen als Eigentum oder als Leihwaffe
übertragen bekommen können, ist das sportliche Schiessen
mit diesen Militärwaffen (Ordonnanzwaffen) in der Schweiz sehr
verbreitet.

Aber auch schon bevor man in das Alter der Wehrpflicht und damit
in den Besitz einer persönlichen Waffe kommt (20. Altersjahr),
kann man an Jungschützenkursen bei ausgebildeten
Jungschützenleitern in vielen Schützenvereinen den Umgang
mit der Ordonnanzwaffe (Sturmgewehr 90) erlernen und auch bereits an
sportlichen Wettkämpfen teilnehmen. Zu diesem Zweck werden vom
VBS (Departement für Verteidigung, Bevölkerungschutz und
Sport, dem schweizerischen Ministerium, dem auch das Militär
untersteht) für die Dauer der Kurse Leihwaffen abgegeben.

Neben diesem sportlichen Schießen mit Ordonnanzwaffen,
nehmen an den Wettkämpfen auch Schützen mit reinen
Sportwaffen teil. Also ohne Ursprung Militär oder Polizei. Meist
in eigenen Kategorien oder gar in eigenen Wettkämpfen. Es werden
meist auch Alterskategorieen gebildet. Männer und Frauen treten
jedoch in den Wettkämpfen ohne Unterschiede gegeneinander an,
d. h. es gibt keine separaten Ranglisten für Frauen und
Männer mehr.