Sportschützen Altenhof

Offizelle Homepage der Sportschützen Altenhof e.V.

Waffen

Das Sportschießen wird in der Regel nach der Art der Waffe unterteilt:

  • Bogen (Waffe)
  • Armbrust
  • Gewehr / Flinte
  • Pistole / Revolver

Obwohl sowohl Bogen- als auch Schusswaffen lebensgefährliche Verletzungen verursachen können, ist Sportschießen ein eher ungefährlicher Sport, da der Schießbetrieb nur auf zugelassenen Schießständen und nur unter ständiger Aufsicht stattfinden darf.

Schusswaffen

Wettkampf im Luftgewehrschießen
Wettkampf im Luftgewehrschießen

Gewehre und Pistolen werden nach Feuerwaffen und Luftdruckwaffen (besser: „Druckluftwaffen“) unterteilt, je nach der Art, welche Munition verwendet wird. Luftdruckwaffen fallen auch unter das deutsche Waffengesetz, haben aber bei einem Vorhandensein eines F im Fünfeck (unter 7,5 Joule Bewegungsenergie der Geschosse) eine Befreiung von einigen waffenrechtlichen Notwendigkeiten. Seit einigen Jahren werden vermehrt Pressluft- und/oder CO2-Waffen eingesetzt, die dem Schützen das mühselige Spannen der Waffe ersparen sollen und zudem zu einer ruhigeren Schussabgabe verhelfen. Sowohl Luftgewehr als auch Luftpistole, sind für viele der
Anfang für das sportliche Schießen. Schießstände für Luftdruckwaffen sind in vielen Orten vorhanden und leicht einzurichten, müssen jedoch von einem offiziellen Schießstand-Sachverständigen abgenommen werden. Anders als bei den „Schießbudengewehren“ auf dem Jahrmarkt, wird bei Luftdruckwaffen nicht mit Kugeln, sondern mit so genannten Diabolos mit 4,5 mm Durchmesser geschossen, die eine geradere Flugbahn und ein sauberes Einschussloch gewährleisten. Die Auswertung der Schießergebnisse wird heute in der Regel mit elektronischen Auswertemaschinen vorgenommen, die bis auf 1/100 mm genau auswerten können. Insbesondere im Finale größerer Wettkämpfe werden auch die Zehntel eines Ringes zum Ergebnis hinzu addiert. Statt der sonst üblichen „einfachen Zehn“ kann mit einer elektronischen Auswertung bis zu „10,9“ erreicht werden, was einem Schuss entspricht, der im absoluten
Mittelpunkt des Ringspiegels liegt.

Das größte Angebot für das sportliche Schießen besteht im Bereich der „Feuerwaffen“. Beim Sportschießen werden in der Regel keine „Gebrauchswaffen“ verwendet, sondern speziell entwickelte Sportwaffen. Die Spitzenathleten benutzen hochgezüchtete Sportwaffen, wie die Schnellfeuerpistole, die Freie Pistole oder das Kleinkalibergewehr der Biathleten und die Bögen der Bogenschützen. Ebenfalls großer Beliebtheit erfreut sich auch das Großkaliberschießen mit Kurz- und Langwaffen, welches
überwiegend vom BDS betrieben wird.

Armbrust

Für die Armbrust gibt es internationale Disziplinen auf 10 Meter, 30 Meter und die Feldarmbrust, die in einem Wettkampf nacheinander auf 35, 50 und 65 Meter geschossen wird. Für die Armbrust 10 und 30 Meter werden beim Schießen so genannte „Bolzen“ verwendet und geschossen wird auf Schießscheiben, die auch beim Schießen mit Luftdruckwaffen verwendet werden. Bei der Feldarmbrust werden Pfeile verwendet und geschossen wird auf Scheiben, die auch beim Bogenschießen zur Anwendung kommen.

Deutschland

Schießen mit der Sportarmbrust
Schießen mit der Sportarmbrust

Nach neuem deutschen Waffenrecht von 2003, zählt die Armbrust gemäß § 27 Abs 3, Nr. 2 des WaffG (Waffengesetz) zu den „sonstigen Schusswaffen“, die feste Körper (hier: Pfeil oder Bolzen) verschießen. Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung, insbesondere aber die Sicherheitsbestimmungen beim Schießen. Der Gesetzgeber hat jedoch den Begriff „Schießen“ etwas eigenwillig definiert: (Es schießt), „wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder
Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt.“ Waffenrechtlich wird mit der Armbrust also gar nicht geschossen.
Da eine Armbrust aber eine Waffe ist (sie ist ja den Schusswaffen gleichgestellt), darf sie von Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter fachkundiger Aufsicht genutzt werden, gemäß § 2 Abs. 1 WaffG „Umgang mit Waffen oder Munition“. Eine Altersuntergrenze gibt es dabei jedoch nicht. Es ist in der Planung, in der nächsten Revision des Waffengesetzes die Armbrust wieder aus den Regelungen der „sonstigen Schusswaffen“ herauszunehmen.